Benutzerordnung der Bibliothek der Regionalen Schule mit Grundschule Neuburg

 

Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet.

 

 

 

§ 1 Allgemeines

 

 

 

  1. Zur Benutzung der Bibliothek sind alle Schulangehörigen berechtigt.

  2. Die Nutzung ist kostenlos.

  3. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gemacht.

 

 

 

§ 2 Anmeldung

 

 

 

  1. Bei Schülern ist vor der erstmaligen Benutzung eine Anmeldung erforderlich.

 

 

 

  1. Die persönlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutz-

 

bestimmungen elektronisch gespeichert.

 

 

 

§ 3 Benutzerausweis

 

 

 

  1. Der Benutzer erhält nach schriftlicher Bestätigung der Kenntnisnahme der

 

Bibliotheksordnung (bei minderjährigen Schülern durch einen Erziehungs-

 

berechtigten) einen Benutzerausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und

 

nicht übertragbar ist.

 

  1. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden.

 

 

 

 

 

§ 4 Ausleihe und Benutzung

 

 

 

  1. Leihfrist:

 

Die Leihfrist beträgt für Bücher, Tonträger, Spiele, Zeitschrifteneinzelhefte

 

und digitale Medien 4 Wochen und für Videos und DVD´s 1 Woche.

 

Bei Überschreiten wird der Benutzer gemahnt.

 

  1. Mahnung: mündlich durch Bibliotheksmitarbeiter

 

 

 

  1. Mahnung: schriftlich durch Bibliotheksmitarbeiter

  2. Mahnung: Rechnungsstellung durch das Amt (nach Gebührensatzung der

 

Öffentlichen Bibliothek).

 

Medien aus dem Präsensbestand können nicht außer Haus entliehen werden,

 

es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu.

 

(2) Verlängerung:

 

Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens zweimal verlängert werden, wenn keine

 

Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist dabei das

 

entliehene Medium vorzuweisen.

 

  1. Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern

 

sowie die Zahl der Entleihungen und Vorbestellungen zu begrenzen.

 

(4) Für die Benutzung von Computern und sonstigen Geräten kann von der

 

Bibliothek eine maximale Benutzerzeit festgelegt werden.

 

(5) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden

 

Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten.

 

  1. Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er

     

 

geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien

 

entliehen.

 

  1. Mit Schulabschluss und bei vorzeitigem Verlassen der Schule

 

sind alle entliehenen Medien abzugeben.

 

 

 

 

 

 

 

§ 5 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

 

 

 

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor

 

Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen und

 

Randvermerke gelten als Beschädigung.

 

  1. Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßen

 

Zustand zurückgegeben werden.

 

  1. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

  2. Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.

  3. Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe kann die Bibliothek vom

 

Benutzer- unabhängig von seinem Verschulden – nach ihrer Wahl die

 

Kosten für die Neubeschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger

 

Medien zuzüglich einer Einarbeitungspauschale verlangen.

 

  1. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen,

 

haftet der eingetragene Benutzer.

 

  1. Die Bibliothek haftet nicht bei Schäden, die durch entliehene Medien und

 

Programme entstehen.

 

  1. Ergänzende Benutzerregelungen für EDV-Nutzung werden durch Aushang

 

bekannt gemacht

 

 

 

§ 6 Aufenthalt in der Bibliothek

 

 

 

  1. Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten,

 

dass kein anderer Benutzer gestört wird.

 

Rauchen ist nicht erlaubt. Im Übrigen gilt die Schul- und Hausordnung.

 

  1. Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke zu verzehren.

  2. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals, die im Einzelfall von den

 

Regelungen dieser Benutzungsordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

 

 

 

Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonal verstoßen, können von der Bibliothek auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Benutzung, der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.

 

 

 

§ 8 Inkrafttreten

 

 

 

Die Benutzungsordnung tritt am 05.08.2013 in Kraft.